Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Einführung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die wir im Auftrag unserer Kunden organisieren.

1.2 Die Begriffe „wir“, „uns“, „unser“ beziehen sich auf die Eventagentur.

2. Umfang unserer Dienstleistungen

2.1 Wir organisieren die Veranstaltung und Reisen in Übereinstimmung mit den Wünschen des Kunden, wie sie in dem Vertrag zwischen uns („Vertrag“) festgelegt sind. Dabei wenden wir die angemessene Kompetenz und Sorgfalt einer kompetenten Veranstaltungsagentur an.

2.2 Wir sind berechtigt, Änderungen an der Veranstaltung vorzunehmen, wenn dies aufgrund unvorhergesehener Umstände erforderlich ist oder wenn die Änderungen auf Verlangen der Behörden vorgenommen werden.

2.3 Wir werden den Kunden so schnell wie möglich über die Änderungen informieren und, wenn möglich, vorher die Zustimmung des Kunden einholen.

3. Unsere Verpflichtungen

3.1 Wir erbringen die im Vertrag festgelegten Dienstleistungen mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt.

3.2 Wir halten uns bei der Erfüllung des Vertrags an alle geltenden Gesetze und Vorschriften.

4. Ihre Verpflichtungen

4.1 Sie müssen uns alle Informationen und Materialien, die wir vernünftigerweise benötigen, um unsere Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung stellen. Dazu gehört unter anderem die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen für die Veranstaltung.

4.2 Sie müssen sicherstellen, dass alle Ihre Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer bei der Erfüllung des Vertrags unsere angemessenen Anweisungen befolgen.

4.3 Sie müssen uns für alle Verluste, Schäden, Ausgaben oder sonstigen Kosten entschädigen und schadlos halten, die infolge eines Verstoßes gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer Handlung oder Unterlassung Ihrer Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer entstehen.

5. Gebühren und Zahlung

5.1 Die Gebühren für unsere Dienstleistungen sind im Vertrag festgelegt.

5.2 Alle Gebühren sind sofort nach Erhalt einer Rechnung fällig und zahlbar, sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist.

5.3 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Dienstleistungen einzustellen, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum eingegangen ist.

5.4 Darüber hinausbehalten wir uns das Recht vor, auf überfällige Zahlungen Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat oder den höchsten gesetzlich zulässigen Satz zu berechnen, je nachdem, welcher Satz niedriger ist.

5.5 Sie sind nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder Beträge, die Sie uns schulden, mit Beträgen zu verrechnen, die wir Ihnen schulden.

6. Haftung

6.1 Wir haften nicht für indirekte, zufällige, Folge- oder Sonderschäden, einschließlich entgangenen Gewinns, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, selbst wenn wir auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden sind. Unsere Gesamthaftung aus dem Vertrag übersteigt nicht den Betrag der Gebühren, die Sie im Rahmen des Vertrages an uns gezahlt haben.

6.2 Unsere Verpflichtungen und Haftungen aus dem Vertrag unterliegen der Bestimmung, dass wir nur für Schäden haften, die von uns oder unseren Mitarbeitern durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten verursacht wurden.

7. Vertraulichkeit

7.1 Wir werden alle vertraulichen Informationen, die wir von Ihnen erhalten haben, streng vertraulich behandeln und sie ohne Ihre vorherige Zustimmung nicht an Dritte weitergeben.

8. Schutz der Daten

8.1 Wir werden Ihre persönlichen Daten in Übereinstimmung mit unseren Datenschutzrichtlinien verarbeiten, die Sie auf unserer Website finden.

9. Abtretung

9.1 Sie dürfen den Vertrag oder Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung übertragen oder abtreten.

9.2 Wir können den Vertrag oder unsere Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit ohne Ihre Zustimmung übertragen oder abtreten.

10.Kein Verzicht

10.1 Kein Versäumnis oder Verzug unsererseits bei der Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Privilegs aus dem Vertrag gilt als Verzicht darauf, noch schließt eine einzelne oder teilweise Ausübung dieses Rechts, dieser Befugnis oder dieses Privilegs oder die Ausübung anderer solcher Rechte, Befugnisse oder Privilegien aus.

11. Trennbarkeit

11.1 Sollte eine Bestimmung des Vertrages von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, wird diese Bestimmung vom Rest des Vertrages abgetrennt und die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

12. Höhere Gewalt

12.1 Wir haften nicht für Verzögerungen bei der Erfüllung oder für die Nichterfüllung, die durchumstände, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Feuer, Überschwemmung, Sturm, Erdbeben, terroristische Handlungen, Aufruhr, Krieg oder militärische Aktionen.

13. Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit

13.1 Der Vertrag unterliegt den Gesetzen von Spanien und die Gerichte von Spanien haben die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergeben.

14. Mitteilungen

14.1 Alle Mitteilungen oder sonstigen Mitteilungen im Rahmen des Vertrags bedürfen der Schriftform und sind der anderen Partei an ihrem eingetragenen Sitz oder einer anderen von ihr zu diesem Zweck mitgeteilten Adresse persönlich zu übergeben, per vorausbezahlter First-Class-Post oder Luftpost zu versenden oder per Fax zu übermitteln.

14.2 Eine Mitteilung oder eine andere Kommunikation gilt als zugegangen:

(a) wenn sie persönlich zugestellt wird, am Tag der Zustellung;

(b) wenn sie per vorausbezahlter First-Class-Post oder Luftpost verschickt wird, 48 Stunden nach der Aufgabe; und

(c) wenn sie per Fax gesendet wird, zum Zeitpunkt der Übertragung.

15. Gesamte Vereinbarung

15.1 Der Vertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf seinen Gegenstand und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Absprachen und Zusicherungen, ob mündlich oder schriftlich.

16. Änderungen

16.1 Eine Änderung des Vertrags ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von beiden Parteien unterzeichnet ist.

17. Rechte Dritter

17.1 Sofern nicht ausdrücklich im Vertrag vorgesehen, hat keine Person, die nicht Vertragspartei ist, gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 ein Recht auf Durchsetzung einer Vertragsklausel.

18. Verzicht

18.1 Ein Verzicht unsererseits auf eine Vertragsverletzung gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung.

19. Gegenstücke

19.1 Der Vertrag kann in einer beliebigen Anzahl von Ausfertigungen ausgefertigt werden, wobei jede dieser Ausfertigungen ein Original darstellt, aber alle diese Ausfertigungen zusammen eine und dieselbe Vereinbarung bilden

20. Auslaufen des Vertrages

20.1 Die Bestimmungen der Klauseln 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 überdauern die Beendigung oder das Auslaufen des Vertrages.