Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
1.1 Geltungsbereich der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von uns, der Intamio, (nachfolgend „Agentur“ oder „wir“) erbrachten Dienstleistungen im Bereich der Event- und Veranstaltungsorganisation, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.

1.2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots oder durch Bestätigung des Kunden zustande.

1.3 Vorabangebot und Detailangebot
Vor der endgültigen Vereinbarung erhält der Kunde ein Vorabangebot, das die groben Leistungen und Preise der geplanten Veranstaltung enthält. Dieses Vorabangebot dient als Orientierung und ist nicht verbindlich. Sobald der Kunde dem Vorabangebot zustimmt, wird ein detailliertes Angebot mit allen konkreten Leistungs- und Preisangaben erstellt.

1.4 Preisanpassungen
Die im Detailangebot genannten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Konditionen und Vereinbarungen. Der Preis kann sich jedoch nach der Angebotsannahme und vor der Durchführung der Veranstaltung ändern, falls beispielsweise Dienstleister ihre Preise anpassen oder unerwartete Zusatzkosten entstehen. Sollte eine Preisanpassung nach der Anreise des Kunden erforderlich sein, wird die Agentur den Kunden unverzüglich über die Änderungen informieren. Der Kunde verpflichtet sich, die entsprechenden Mehrkosten zu tragen, falls diese anfallen.

1.5 Angebotsfrist
Das Vorabangebot und das Detailangebot sind jeweils nur für einen Zeitraum von 2 Wochen nach Abgabe gültig. Sollte der Kunde innerhalb dieser Frist keine Zustimmung erteilen, behält sich die Agentur das Recht vor, das Angebot zu ändern oder zurückzuziehen.

1.6 Zustimmung zu AGB
Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages erklärt der Kunde, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat und mit deren Inhalt einverstanden ist.

1.7 Anwendungsbereich der AGB
Unsere AGBs gelten für alle Leistungen, die wir im Rahmen von Event- und Reiseorganisation, sowie sonstigen Veranstaltungen und Projekten anbieten.

2. Leistungsumfang
2.1 Leistungen der Agentur
Unsere Leistungen umfassen die Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Reisen gemäß den spezifischen Wünschen und Anforderungen des Kunden, die im Vertrag festgelegt sind.

2.2 Erbringung der Dienstleistungen
Wir erbringen alle vereinbarten Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und Fachkompetenz. Änderungen an der Veranstaltung können aufgrund unvorhersehbarer Umstände oder auf behördliche Anweisung notwendig sein. In einem solchen Fall informieren wir den Kunden schnellstmöglich.

2.3 Informationspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, uns alle Informationen und Materialien, die wir zur Erfüllung des Vertrages benötigen, rechtzeitig und in der erforderlichen Form zur Verfügung zu stellen.

2.4 Online/Hybrid-Veranstaltungen
Falls die Veranstaltung online oder hybrid durchgeführt wird, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass alle Teilnehmer die erforderliche technische Ausrüstung (z. B. stabile Internetverbindung, Hardware) bereitstellen.

3. Pflichten der Agentur
3.1 Erbringung der vertraglich festgelegten Leistungen
Die Agentur erbringt die im Vertrag festgelegten Leistungen in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Kunden und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Dabei wird eine qualitativ hochwertige und zeitgerechte Durchführung der Veranstaltung angestrebt.

3.2 Subunternehmer und Dritte
Die Agentur ist berechtigt, Subunternehmer oder Dritte zur Erbringung von Teilleistungen zu beauftragen, wobei sie die Verantwortung für deren Arbeit behält. Es wird jedoch keine Verantwortung für die direkte Leistungserbringung durch die Subunternehmer übernommen.

3.3 Haftung für ordnungsgemäße Leistungserbringung
Die Agentur haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Regelungen. Die Haftung ist auf den Betrag der gezahlten Leistungen begrenzt.

3.4 Flexibilität bei unvorhersehbaren Umständen
Die Agentur verpflichtet sich, die Veranstaltung bestmöglich durchzuführen. Sollte es jedoch aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z. B. höhere Gewalt, plötzliche Ausfälle von Dienstleistern) zu Änderungen oder Verzögerungen kommen, behält sich die Agentur das Recht vor, alternative Lösungen zu finden, ohne jedoch für dadurch entstehende indirekte Schäden oder Folgeprobleme verantwortlich gemacht zu werden.

3.5 Kommunikation und Information
Die Agentur ist verpflichtet, den Kunden regelmäßig und rechtzeitig über den Fortschritt der Eventvorbereitungen und alle wesentlichen Änderungen oder Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Veranstaltung ergeben könnten, zu informieren.

3.6 Qualität der Leistungen
Die Agentur stellt sicher, dass die vereinbarten Leistungen nach den höchsten Branchenstandards erbracht werden, wobei auf bewährte Verfahren und qualifizierte Dienstleister zurückgegriffen wird.

3.7 Einhaltung der Sicherheitsstandards
Die Agentur übernimmt die Verantwortung dafür, dass alle Veranstaltungsteile, die sie direkt organisiert, den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen und alle relevanten Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.

3.8 Verfügbarkeit und Flexibilität in der Planungsphase
Die Agentur stellt alle notwendigen Ressourcen für die Planung und Durchführung der Veranstaltung bereit. Sollte sich der Bedarf ändern oder zusätzliche Anforderungen auftreten, wird die Agentur gemeinsam mit dem Kunden eine Lösung finden, die den Änderungen gerecht wird.

3.9 Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Agentur gewährleistet die Vertraulichkeit aller Informationen, die im Rahmen der Veranstaltung und der Zusammenarbeit mit dem Kunden erhalten werden, und verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu behandeln.

3.10 Einhaltung des vereinbarten Zeitplans
Die Agentur ist bestrebt, die Veranstaltung pünktlich und gemäß dem vereinbarten Zeitplan durchzuführen. Bei unerwarteten Verzögerungen wird die Agentur den Kunden unverzüglich benachrichtigen und Alternativen anbieten, um den Ablauf zu sichern.

3.11 Haftungsausschluss bei Nichterbringung
Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Nichterbringung von Dienstleistungen, die durch nicht von ihr zu vertretende Umstände (z. B. Ausfall von Dienstleistern oder Ressourcenmangel) verursacht werden.

4. Pflichten des Kunden
4.1 Informationspflicht des Kunden
Der Kunde stellt uns alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Dazu gehört unter anderem die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen für die Veranstaltung.

4.2 Genehmigungen und Zustimmungen
Der Kunde ist verantwortlich für die rechtzeitige Beschaffung aller erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen und Zustimmungen, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind.

4.3 Einhaltung von Vorschriften
Der Kunde sorgt dafür, dass alle Teilnehmer und seine Mitarbeiter die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Vorschriften und Anweisungen beachten.

4.4 Entschädigung der Agentur
Der Kunde wird die Agentur für alle Verluste, Schäden, Ausgaben oder sonstigen Kosten entschädigen und schadlos halten, die infolge eines Verstoßes gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer Handlung oder Unterlassung Ihrer Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer entstehen.

4.5 Informationspflicht des Kunden bei Änderungen
Der Kunde verpflichtet sich, uns unverzüglich über alle Änderungen, die die Durchführung der Veranstaltung betreffen könnten (z. B. Änderung der Teilnehmerzahl, Anpassungen des Veranstaltungsortes oder der Zeitplanung), zu informieren.

4.6 Sicherheitsvorkehrungen
Der Kunde sorgt dafür, dass während der Veranstaltung alle Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden, insbesondere in Bezug auf den Zugang zu bestimmten Bereichen, den Umgang mit Materialien oder Geräten und die Sicherheit der Teilnehmer. Falls erforderlich, wird der Kunde Sicherheitsmaßnahmen wie z. B. Sicherheitsdienst oder Sanitätsdienste selbst organisieren.

4.7 Rückgabe von Materialien
Der Kunde stellt sicher, dass alle von der Agentur bereitgestellten Materialien, Geräte oder Ausstattungen ordnungsgemäß genutzt und nach der Veranstaltung in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden.

4.8 Gesundheits- und Hygienevorschriften
Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung aller Gesundheits- und Hygienevorschriften, die für die Veranstaltung gelten, insbesondere bei Veranstaltungen, bei denen Teilnehmer oder Gäste in geschlossenen Räumen zusammenkommen.

4.9 Besondere Anforderungen und Wünsche
Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur rechtzeitig über besondere Anforderungen oder spezielle Wünsche für die Veranstaltung zu informieren, die die Durchführung betreffen könnten (z. B. besondere technische Ausstattung, Wünsche bezüglich Catering oder spezielle Anforderungen an die Location).

4.10 Einhaltung von Anweisungen
Der Kunde sorgt dafür, dass alle seine Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer während der Veranstaltung die Anweisungen der Agentur und die geltenden Vorschriften einhalten.

4.11 Versicherungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Versicherungen für die Veranstaltung abzuschließen, um sich gegen eventuelle Schäden an Personen und Eigentum abzusichern, und stellt der Agentur auf Verlangen die entsprechenden Versicherungsnachweise zur Verfügung.

4.12 Zahlungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Zahlungsterminen nachzukommen. Sollte der Kunde die Zahlung nicht fristgerecht leisten, behält sich die Agentur das Recht vor, die Durchführung der Veranstaltung auszusetzen oder die Veranstaltung zu stornieren.

4.13 Bereitstellung von Informationen und Materialien
Der Kunde stellt sicher, dass alle Informationen und Materialien, die für die Veranstaltung benötigt werden (z. B. Gästelisten, Anmeldungen, Zahlungsnachweise), rechtzeitig zur Verfügung stehen, um eine reibungslose Planung und Durchführung der Veranstaltung zu ermöglichen.

4.14 Verantwortung für Verhalten der Teilnehmer
Der Kunde ist für das Verhalten seiner Mitarbeiter, Vertreter und Teilnehmer während der Veranstaltung verantwortlich und stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die durch das Verhalten dieser Personen entstehen.

4.15 Sicherheitsvorkehrungen und Haftung
Der Kunde ist verpflichtet, alle von der Agentur empfohlenen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und die Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer während der Veranstaltung sicherzustellen. Die Agentur haftet nicht für Unfälle oder Schäden, die aufgrund von Fahrlässigkeit oder unzureichender Sicherheitsvorkehrungen durch den Kunden oder dessen Beauftragte entstehen.

4.15 Bestätigung der Teilnehmerzahl
Der Kunde ist verpflichtet, die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung zu bestätigen. Änderungen der Teilnehmerzahl nach dieser Frist können zusätzliche Kosten verursachen, die vom Kunden getragen werden.

5. Preise und Zahlung
5.1 Preisfestlegung
Die Preise für unsere Dienstleistungen sind im Vertrag festgelegt und verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

5.2 Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind gemäß den im Vertrag angegebenen Zahlungsbedingungen fällig. In der Regel erfolgt die Zahlung auf Basis einer Anzahlung bei Vertragsabschluss, der Restbetrag wird nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt.

5.3 Zahlung bei Zahlungsverzug
Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat oder den gesetzlichen Zinssatz zu berechnen.

5.4 Konsequenzen bei Zahlungsverzug
Sollte die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung erfolgen, behalten wir uns das Recht vor, die Veranstaltung nicht weiter vorzubereiten oder durchzuführen.

5.5 Keine Verrechnung von Zahlungen
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder Beträge, die der Kunde uns schuldet, mit Beträgen zu verrechnen, die wir dem Kunden schulden.

5.6 Anzahlungen an Dienstleister
Sollten von den für die Veranstaltung gebuchten Dienstleistern Anzahlungen verlangt werden, sind diese vom Kunden unabhängig von der 30-Tage-Stornierungsregelung vorab zu leisten. Andernfalls kann die Buchung des Dienstleisters nicht vorgenommen werden. Die Agentur wird den Kunden vorab über die Höhe dieser Anzahlungen informieren.

5.7 Zusätzliche Kosten während der Veranstaltung
Sollten während der Veranstaltung zusätzliche Leistungen erforderlich sein, die nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten sind, wird die Agentur den Kunden im Voraus über die entstehenden Kosten informieren. Diese zusätzlichen Kosten sind unmittelbar nach der Veranstaltung zu begleichen.

5.8 Mahnung und Stornierung
Sollte der Kunde mit der Zahlung in Verzug geraten, wird die Agentur den Kunden schriftlich mahnen. Erfolgt auch nach der Mahnung keine Zahlung innerhalb von weiteren 7 Tagen, behält sich die Agentur das Recht vor, die Veranstaltung ohne Rückerstattung von Zahlungen auszusetzen oder abzusagen.

5.9 Zahlungen an mehrere Dienstleister: Falls mehrere Dienstleister in der Veranstaltung involviert sind, können Zahlungen für deren Leistungen separat vereinbart und fällig werden. Der Kunde verpflichtet sich, diese Zahlungen direkt oder über die Agentur gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zu leisten.

6. Stornierung und Umbuchung
6.1 Stornierung durch den Kunden
Der Kunde kann eine Veranstaltung bis zu 30 Tage vor dem geplanten Termin kostenfrei stornieren. Bei späterer Stornierung werden folgende Gebühren fällig:

Bis 15 Tage vor der Veranstaltung: 50 % des vereinbarten Preises

Weniger als 15 Tage vor der Veranstaltung: 100 % des vereinbarten Preises

6.2 Stornogebühren von Dienstleistern
Sollte ein von der Agentur für den Kunden beauftragter Dienstleister bereits gebucht worden sein und aufgrund der Stornierung durch den Kunden Stornogebühren anfallen, ist der Kunde verpflichtet, diese Gebühren zu tragen, unabhängig von der 30-Tage-Regelung.

6.3 Umbuchung
Eine Umbuchung ist bis zu 30 Tage vor der Veranstaltung möglich, wenn die Verfügbarkeit der Leistungen es zulässt. Eventuelle Zusatzkosten aufgrund der Umbuchung trägt der Kunde.

6.4 Stornierung durch die Agentur
Sollte die Agentur aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände (z. B. Krankheit oder Naturkatastrophen) die Veranstaltung absagen müssen, wird der Kunde umgehend informiert, und bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.

6.5 Stornierung aufgrund von Krankheit
Stornierung aufgrund von Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen: Sollte der Kunde aufgrund von Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die die Teilnahme an der Veranstaltung unmöglich machen, stornieren müssen, ist eine Stornierung gemäß den oben genannten Fristen möglich. Bei einem ärztlichen Attest oder einer anderen Nachweispflicht kann in Ausnahmefällen eine Reduzierung der Stornogebühren nach Rücksprache mit der Agentur vereinbart werden.

6.6 Unmöglichkeit der Durchführung durch den Kunden
Sollte der Kunde aufgrund von fehlender Vorbereitung oder erforderlicher Mitwirkung (z. B. fehlende Genehmigungen, unzureichende Teilnehmerzahl, mangelnde Kooperation) die Veranstaltung nicht durchführen können, behält sich die Agentur das Recht vor, Stornogebühren zu erheben, selbst wenn dies innerhalb der 30-Tage-Frist liegt.

6.7 Änderungen von Dienstleistern
Sollte ein Dienstleister, der für die Veranstaltung gebucht wurde, aus unvorhersehbaren Gründen (z. B. Krankheit, plötzliche Verfügbarkeit von Ressourcen, Insolvenz) seine Leistung nicht mehr erbringen können, bemüht sich die Agentur, eine gleichwertige Alternative bereitzustellen. Sollte keine gleichwertige Lösung gefunden werden, wird die Agentur dem Kunden die vollständige Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen für diesen Dienstleister anbieten. Sollte der Kunde dennoch auf die ursprünglich gebuchten Dienstleistungen bestehen, trägt der Kunde die Mehrkosten einer alternativen Lösung. Sollte eine Anzahlung für Dienstleistungen geleistet worden sein, die vom Dienstleister nicht rückerstattet wird, bleiben diese Zahlungen auch im Falle einer Stornierung durch den Kunden bestehen und werden nicht zurückerstattet.

6.8 Unzureichende Anzahl an Teilnehmern
Sollte die Veranstaltung von der Agentur mit einer Mindestteilnehmerzahl geplant worden sein und diese Zahl nicht erreicht werden, behält sich die Agentur das Recht vor, die Veranstaltung bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Termin zu stornieren. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen an den Kunden zurückerstattet, und es werden keine weiteren Gebühren erhoben.

6.9 Verzögerungen bei der Veranstaltung
Sollte die Veranstaltung aufgrund von unvorhergesehenen Umständen (z. B. Verkehrsbehinderungen, technische Probleme, verspätete Dienstleister) verspätet beginnen oder Änderungen in der geplanten Dauer erforderlich sein, so ist die Agentur nicht haftbar. Der Kunde hat jedoch Anspruch auf eine alternative Lösung, wenn die Veranstaltung signifikant verkürzt oder verschoben wird.

6.10 Stornierung durch den Kunden nach Leistungserbringung
Wenn der Kunde die Veranstaltung nach Beginn der Leistungserbringung (z. B. nach Anreise, Beginn der Veranstaltung) storniert, wird der volle Preis für die erbrachten Dienstleistungen berechnet, und es werden keine Rückerstattungen gewährt.

6.11 Unvorhersehbare Ereignisse (Pandemien)
Sollte die Veranstaltung aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, wie z. B. einer Pandemie oder behördlicher Maßnahmen, nicht wie geplant durchgeführt werden können, wird eine kostenfreie Umbuchung oder Reduzierung der Stornogebühren in Erwägung gezogen, wenn dies mit den Dienstleistern möglich ist.

6.12 Stornierung von Sonderleistungen
Für speziell angeforderte oder individuelle Leistungen, die über die Standardleistungen hinausgehen, können abweichende Stornierungsbedingungen gelten. Diese werden im Detailangebot gesondert vereinbart und sind vom Kunden zu akzeptieren.

6.13 Rückerstattung von Anzahlungen
Bereits geleistete Anzahlungen für die Veranstaltung oder an Dienstleister sind grundsätzlich nicht rückerstattbar, wenn der Kunde die Veranstaltung absagt oder eine Stornierung nach den oben genannten Bedingungen erfolgt. Sollte die Agentur jedoch die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände absagen müssen, werden alle geleisteten Zahlungen (außer Anzahlungen an Dienstleister) zurückerstattet.

7. Haftung und Versicherung
7.1 Haftung der Agentur
Die Agentur haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

7.2 Haftungsausschluss für Folgeschäden
Die Agentur haftet nicht für indirekte, zufällige, Folge- oder Sonderschäden, einschließlich entgangenen Gewinns, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, selbst wenn wir auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden sind. Unsere Gesamthaftung aus dem Vertrag übersteigt nicht den Betrag der Gebühren, die Sie im Rahmen des Vertrages an uns gezahlt haben.

7.3 Haftung für direkte Schäden
Die Agentur haftet nur für Schäden, die direkt durch ihr Verschulden verursacht wurden. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

7.4 Haftung für Subunternehmer und Dritte
Die Agentur haftet nur für Schäden, die durch ihr Verschulden oder das Verschulden ihrer direkten Mitarbeiter verursacht wurden. Schäden, die durch Subunternehmer oder andere Dritte verursacht werden, sind nicht Bestandteil der Haftung der Agentur, es sei denn, die Agentur hat bei der Auswahl oder der Anweisung des Dritten grob fahrlässig gehandelt.

7.5 Haftung bei grober Fahrlässigkeit
Unsere Verpflichtungen und Haftungen aus dem Vertrag unterliegen der Bestimmung, dass wir nur für Schäden haften, die von uns oder unseren Mitarbeitern durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten verursacht wurden.

7.6 Veranstaltungshaftpflichtversicherung
Der Kunde ist verpflichtet, eine geeignete Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen, um sich gegen etwaige Schäden während der Veranstaltung abzusichern.

7.7 Verletzung von Sicherheitsvorschriften und Haftung
Sollte der Kunde oder ein Teilnehmer gegen sicherheitsrelevante Vorschriften oder Anweisungen der Agentur verstoßen, übernehmen wir keine Haftung für daraus resultierende Schäden oder Verletzungen. Der Kunde stellt die Agentur von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund solcher Verstöße geltend gemacht werden.

7.8 Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen
Die Agentur haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände des Kunden oder der Teilnehmer, die während der Veranstaltung oder auf dem Veranstaltungsgelände entstehen. Es wird empfohlen, dass der Kunde und die Teilnehmer ihre persönlichen Gegenstände selbst versichern.

7.9 Haftung für Verspätungen und Abbrüche
Für Verspätungen oder Unterbrechungen von Veranstaltungen aufgrund von äußeren Faktoren, wie z. B. unvorhersehbare Wetterbedingungen, Verkehr, Ausfall von Dienstleistern oder technischen Problemen, übernehmen wir keine Haftung. Sollte die Veranstaltung durch solche Ereignisse erheblich beeinträchtigt werden, wird die Agentur mit dem Kunden eine Lösung erarbeiten.

7.10 Haftung für Schäden an Veranstaltungsort und Ausstattungen
Für Schäden an dem Veranstaltungsort, der durch die Nutzung der Event-Ausstattung oder die Teilnehmer verursacht wird, haftet der Kunde. Der Kunde verpflichtet sich, den Veranstaltungsort ordnungsgemäß zu nutzen und etwaige Schäden unverzüglich zu melden und zu beheben.

7.11 Verantwortung für die Einhaltung der Gesundheitsvorschriften
Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die Veranstaltung allen geltenden Gesundheitsvorschriften entspricht, insbesondere in Bezug auf COVID-19 oder andere gesundheitliche Anforderungen, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung bestehen. Sollte die Agentur durch den Kunden oder die Veranstaltung Teilnehmer in Bezug auf diese Vorschriften haftbar gemacht werden, stellt der Kunde die Agentur von solchen Ansprüchen frei.

7.12 Haftung bei Online- und Hybrid-Veranstaltungen
Die Agentur übernimmt keine Haftung für technische Ausfälle oder Probleme bei Online- oder Hybrid-Veranstaltungen, die durch den Kunden oder durch Dritte verursacht werden. Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung der notwendigen technischen Ausstattungen und für die Gewährleistung einer stabilen Internetverbindung. Der Kunde ist verantwortlich für seine eigene Daten- und Systemvorbereitung.

7.13 Gesundheitsvorschriften bei Pandemien
Der Kunde verpflichtet sich, alle geltenden Gesundheitsvorschriften, insbesondere im Hinblick auf pandemiebedingte Maßnahmen, während der Veranstaltung zu beachten. Dies umfasst die Einhaltung von Abstandsregeln, Maskenpflichten und anderen Sicherheitsmaßnahmen, die zu diesem Zeitpunkt erforderlich sind. Die Agentur haftet nicht für etwaige Störungen oder Absagen, die aufgrund von pandemiebedingten Einschränkungen entstehen.

8. Datenschutz
8.1 Verarbeitung personenbezogener Daten
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten des Kunden und der Teilnehmer in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Website einsehbar ist.

8.2 Nutzung von Fotos und Videos zu Marketingzwecken
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Agentur Fotos, Videos und andere Medienaufnahmen von der Veranstaltung zu Marketing- und Promotionszwecken verwenden darf. Sollte der Kunde diese Nutzung ausdrücklich ablehnen, muss er dies schriftlich vor der Veranstaltung mitteilen.

8.3 Vertraulichkeit der Informationen
Die Agentur wird alle vertraulichen Informationen, die wir von Ihnen erhalten haben, streng vertraulich behandeln und sie ohne Ihre vorherige Zustimmung nicht an Dritte weitergeben.

8.4 Speicherung und Nutzung von Daten
Die Agentur verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Vertragserfüllung erhoben werden, nur für die Dauer der Vertragsabwicklung zu speichern und zu verwenden. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere zu Werbezwecken, erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.

9. Höhere Gewalt
9.1 Befreiung bei höherer Gewalt
Im Falle höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, politische Unruhen) sind beide Parteien von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit, solange das Ereignis andauert.

9.2 Haftung bei höherer Gewalt
Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen bei der Erfüllung oder für die Nichterfüllung, die durchumstände, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Feuer, Überschwemmung, Sturm, Erdbeben, terroristische Handlungen, Aufruhr, Krieg oder militärische Aktionen.

9.3 Fristlose Kündigung bei höherer Gewalt
Im Falle von höherer Gewalt behält sich die Agentur das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall umgehend zurückerstattet, es sei denn, die Umstände der höheren Gewalt führen zu einer teilweisen oder vollständigen Durchführung der Veranstaltung.

10. Vertragslaufzeit und Beendigung
10.1 Vertragsbeginn und Gültigkeit
Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der vereinbarten Leistungen gültig. Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich kündigen, sofern keine anderweitige Regelung getroffen wurde. Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen, wie z. B. Zahlungsverzug oder Verletzung der Pflichten, kann der Vertrag von der Agentur fristlos gekündigt werden.

10.2 Kündigungsrecht der Agentur bei Zahlungsverzug
Sollte der Kunde mit Zahlungen mehr als 14 Tage im Verzug sein, behält sich die Agentur das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall sind bereits geleistete Zahlungen nicht rückerstattbar.

11. Untervergabe von Leistungen
11.1 Beauftragung von Subunternehmern
Die Agentur ist berechtigt, Subunternehmer für bestimmte Leistungen zu beauftragen, bleibt jedoch in vollem Umfang für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen verantwortlich. Der Kunde wird rechtzeitig über die Beauftragung von Subunternehmern informiert.

12. Beschaffenheit und Qualität der Leistungen
12.1 Qualität und Standards der Leistungen
Wir stellen sicher, dass alle Leistungen nach den höchsten Branchenstandards erbracht werden. Eine genaue Spezifikation der Anforderungen muss jedoch im Vorfeld schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden.

13. Vertragsänderungen und -ergänzungen
13.1 Änderungen des Vertrages
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Sollte der Kunde Änderungen oder zusätzliche Leistungen verlangen, sind diese gesondert zu vereinbaren und können zusätzliche Kosten verursachen.

14. Kommunikation und Kontakt
14.1 Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Vertrag
Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag müssen schriftlich erfolgen und sind an die im Vertrag angegebenen Adressen zu senden. Mitteilungen gelten als zugestellt, wenn sie entweder per Post oder E-Mail gesendet wurden und beim Empfänger eingegangen sind.

15. Wettbewerbsverbote oder Exklusivität
15.1 Wettbewerbsverbot
Während der Dauer des Vertrages verpflichtet sich der Kunde, keine ähnlichen Dienstleistungen von Dritten ohne vorherige Zustimmung der Agentur in Anspruch zu nehmen.

15.2 Abtretung des Vertrages
Der Kunde darf diesen Vertrag oder seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur nicht abtreten oder übertragen.

16. Rechtsvorschriften und Compliance
16.1 Einhaltung anwendbarer Gesetze
Beide Parteien verpflichten sich, alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften bezüglich der Veranstaltung zu befolgen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzbestimmungen.

16.2 Durchsetzung von Vertragsklauseln
Sofern nicht ausdrücklich im Vertrag vorgesehen, hat keine Person, die nicht Vertragspartei ist, gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 ein Recht auf Durchsetzung einer Vertragsklausel.

16.3 Ansprüche aus dem Vertrag
Alle Ansprüche des Kunden oder der Agentur aus diesem Vertrag müssen innerhalb von 1 Monat nach dem Ende der Veranstaltung geltend gemacht werden. Ansprüche, die nach dieser Frist nicht geltend gemacht werden, verfallen.

17. Vertragssprache
17.1 Vertragssprache
Der Vertrag wird in deutsch oder englisch abgefasst. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen verschiedenen Sprachversionen gilt die deutsche oder englische Version als maßgeblich.

18. Gerichtsstand und anwendbares Recht
18.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht Spaniens. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind ausschließlich die Gerichte in Palma de Mallorca zuständig.

19. Änderungen und Ergänzungen
19.1 Änderungen des Vertrages
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

20. Salvatorische Klausel
20.1 Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.